Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sich jeder Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu zahlen,
abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen:

  • bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
  • vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
  • vom 11. bis zum 05. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
  • vom 04. Tag vor Reisebeginn bis zum Anreisetag 90% des Reisepreises
  • bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung behalten wir uns vor, 100% des Reisepreises zu verlangen.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
Dies entfällt, sofern zwischen Vermieter und Mieter eine späte Anreise vereinbart wurde oder wenn der Mieter den Vermieter von der Nichtanreise nicht unterrichtet. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.